Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Wahl der Rechtsform ist das von den Eigentümern gewünschte Risiko, also die Haftung. Bei Einzelunternehmen und Offenen Handelsgesellschaften (OHG) besteht für die Inhaber die Verpflichtung, mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu haften. Im Gegensatz dazu ist bei Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG) die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Diese Begrenzung dient dem Schutz der persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter bzw. Aktionäre.
Weiterhin ist die Besteuerung relevant. Sie variiert in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform in erheblichem Maße. Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften, zu denen beispielsweise die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) zählen, unterliegen der Einkommenssteuer. Diese wird nach dem persönlichen Steuersatz des Inhabers bzw. der Gesellschafter berechnet.
Bei Kapitalgesellschaften hingegen wird neben der Körperschaftssteuer auf den Gewinn zusätzlich noch die Gewerbesteuer erhoben. Die unterschiedlichen steuerlichen Rahmenbedingungen können einen hohen Einfluss bei der Wahl der Rechtsform darstellen, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Belastung und potenzielle steuerliche Vorteile.
Die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung sind in Kapitalgesellschaften in der Regel größer. Die Akquise von Kapital kann bei Kapitalgesellschaften durch die Emission von Aktien oder die Aufnahme neuer Gesellschafter relativ unkompliziert gestaltet werden. Dies ermöglicht ihnen in der Regel eine einfachere und breitere Finanzierung, insbesondere bei größeren Investitionsvorhaben oder Wachstumserfordernissen. Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind hingegen auf Eigenkapital oder Fremdkapital in Form von Krediten angewiesen und verfügen über eine geringere Bandbreite an Möglichkeiten zur Beschaffung zusätzlicher finanzieller Mittel.
Die Rechtsform eines Unternehmens wirkt sich maßgeblich auf die Struktur der Unternehmensführung sowie auf die Kontrollmöglichkeiten aus. In Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht für die Eigentümer die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftsführung sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens auszuüben. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Unternehmensführung häufig in einem Vorstand organisiert, während ein Aufsichtsrat für die Überwachung und Kontrolle zuständig ist. Die Trennung zwischen Geschäftsführung und Kontrolle ermöglicht eine strukturiertere und professionellere Unternehmensführung, ist jedoch mit einem höheren Maß an organisatorischem Aufwand und Formalien verbunden.
Über die genannten Faktoren hinaus können auch Überlegungen zu den langfristigen Unternehmenszielen, der Unternehmensgröße, der internationalen Expansion sowie den spezifischen Branchenanforderungen die Wahl der passenden Rechtsform beeinflussen.