Wer erhält eine Förderung mit einem Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein kann eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung vollständig finanzieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier eine Übersicht, wer gefördert werden kann:
1. Arbeitslose Personen
- Menschen, die aktuell arbeitslos sind und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten.
2. Personen mit drohender Arbeitslosigkeit
- Wer in einem Beruf arbeitet, in dem die Kündigung droht oder keine langfristige Perspektive mehr besteht.
3. Berufliche Neuorientierung
- Personen, die sich in ihrem aktuellen Job keine Zukunft vorstellen können und in eine andere Branche wechseln möchten.
4. Arbeitnehmer mit Qualifizierungsbedarf
- Beschäftigte, die durch eine Weiterbildung ihren Arbeitsplatz sichern oder ihre berufliche Situation verbessern können.
- Voraussetzung: Es muss eine konkrete Gefahr bestehen, dass der Job ohne die Qualifizierung gefährdet ist.
5. Voraussetzungen für die Förderung
- Die Weiterbildung oder Umschulung muss zertifiziert sein und von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter anerkannt werden. Das ist bei dieser Weiterbildung der Fall (AZAV-zertifiziert).
- Die Maßnahme muss nachweislich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Mehr Infos zum Bildungsgutschein kompakt zusammengefasst
Wer erhält eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde geschaffen, um Beschäftigte dabei zu unterstützen, sich beruflich weiterzubilden und fit für die Anforderungen des Arbeitsmarktes der Zukunft zu machen. Hier ist eine Übersicht, wer über einen Bildungsgutschein für Unternehmen gefördert werden kann:
1. Beschäftigte mit Weiterbildungsbedarf
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Qualifizierung benötigen, um mit den Veränderungen in ihrer Branche Schritt zu halten (z. B. durch Digitalisierung oder Automatisierung).
2. Menschen in Berufen mit Tätigkeitswandel
- Personen, deren Berufsfeld sich stark wandelt, sodass sie durch neue Technologien, Prozesse oder Anforderungen vor Herausforderungen stehen.
3. Beschäftigte ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen formalen Berufsabschluss haben oder deren Ausbildung mehr als vier Jahre zurückliegt und die nicht mehr im erlernten Beruf tätig sind.
4. Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Besonders in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern kann die Förderung großzügiger ausfallen, da kleine Betriebe oft geringere Ressourcen für Weiterbildung haben.
5. Langjährig Beschäftigte
- Personen, die lange im selben Job tätig waren, haben die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten aufzufrischen oder zu erweitern, um zukunftssicher zu bleiben.
Was sind die Voraussetzungen?
- Weiterbildung ist erforderlich: Die Maßnahme muss als Qualifizierung für Beschäftigte bzw. neue Kompetenzen vermitteln, die über rein arbeitsplatzbezogene Anforderungen hinausgehen.
- Anerkannte Weiterbildung: Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Anbieter stattfinden. Das ist bei dieser Weiterbildung der Fall (AZAV-zertifiziert).
- Zustimmung des Arbeitgebers: Da Beschäftigte gefördert werden, erfolgt die Weiterbildung oft in Abstimmung mit dem Unternehmen, welches einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen muss.
Welche Kosten werden erstattet?
Die Mitarbeiterqualifizierung im Unternehmen umfasst hierbei nicht nur die anteilige oder vollständige Erstattung der Fortbildungskosten, sondern auch die anteilige oder vollständige Übernahme der Lohnkosten für den Zeitraum der Weiterbildung! Eine geförderte Weiterbildung für Mitarbeiter lohnt sich also für Arbeitgeber doppelt. Lesen Sie mehr Infos zum QCG