Tipps zur Finanzierung Deines Fernstudiums.

Eine gut geplante Finanzierung ist für ein Fernstudium die halbe Miete.
Dabei sind wir fair und transparent: Wir verzichten grundsätzlich auf unnötige Gimmicks, die die Studiengebühren zusätzlich erhöhen würden. Dazu zählen vor allem teure Service-Hotline-Nummern, Apps und Studienskripte mit Effektpapier.

Auf dieser Seite stellen wir Dir kurz einige Finanzierungsmöglichkeiten vor, die Du nutzen kannst. Weitere Maßnahmen werden wir im Laufe der Zeit aufnehmen.

Wie wir unterstützen.

Azubis, Rentner, Arbeitssuchende, Schwerbehinderte

Wir unterstützen sie mit einem Nachlass von 90 Euro** auf die Gesamtgebühr unsere Vollzeitstudiengänge.

Ehemalige Studierende von uns

Ehemalige Studierende von uns erhalten einen Nachlass von 10%* auf Einzelzertifikatskurse.

Bundeswehrangehörige

Berufssoldaten / Berufssoldatinnen unterstützen wir mit einem Nachlass von 90 Euro** auf die Gesamtgebühr unsere Vollzeitstudiengänge.
Weitere Informationen

Anerkennung von Vorleistungen

Anerkennung von bereits bei uns erfolgreich abgeschlossenen Einzelkursen auf Vollstudiengänge (ausgenommen Kurse, die über smarketing-akademie.de/mooc absolviert wurden)

Digital studieren

Du sparst mit der digitalen Studienvariante gegenüber gedruckten Skripten.

Rabatt bei Einmalzahlung

100 € Rabatt bei Vollstudiengängen oder 50 Euro bei Fokuskursen***, wenn Du die gesamten Studiengebühren als Einmalzahlung selbst an uns überweist.

* gilt nicht für Kurse auf smarketing-akademie.de/mooc, nicht auf Vollzeitstudiengänge und nicht für Kurse von externen Partnerakademien; nicht mit anderen Rabatten und Gutscheinaktionen kombinierbar
** gilt nicht für Einzelkurse; gilt nicht für Kurse auf smarketing-akademie.de/mooc; gilt nicht für Kurse von externen Partnerakademien
*** gilt nicht für Einzelkurse; gilt nicht für Kurse auf smarketing-akademie.de/mooc; gilt nicht für Kurse von externen Partnerakademien

Externe Finanzierungshilfen.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

So lohnt es sich, beim Arbeitgebenden eine Kostenübernahme (voll oder anteilig) zu beantragen bzw. nachzufragen, ob dieser die Kosten für eine beruflich dienliche Fortbildung übernimmt.
Antrag auf Kostenübernahme downloaden

Steuerliche Absetzung:

Kosten einer Fortbildung können bei nicht-selbstständiger Arbeit zu 100% als Werbungskosten und bei Selbstständigen/Gewerbeinhabern als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Selbst Aufwendungen, die der eigenen beruflichen Ausbildung dienen, lassen sich pro Jahr mit bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben ansetzen. Weitere Infos dazu gibt Dir Dein Finanzamt. Nachfragen lohnt sich!
Detail-Informationen

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert Begabte und Berufseinsteiger, sich beruflich und fachlich zu entwickeln. Gefördert werden leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren mit bis zu 8.100 Euro, verteilt über 3 Jahre und 10% Eigenzahlung je Fortbildungsmaßnahme. Dieses Stipendium muss nicht zurückbezahlt werden. Das Stipendium erhältst Du nur, wenn Du einen anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich abgeschlossen oder Du sehr erfolgreich an einem beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen hast oder Deine Berufsschule/Dein Betrieb einen begründeten Vorschlag einreicht und Du zum Bewerbungszeitpunkt min. 15 Stunden wöchentlich arbeitest oder arbeitslos gemeldet bist. Das Stipendium wird zuerst bei der zuständigen IHK oder HWK beantragt. Erst nach der Zusage, kann eine Fortbildung aufgenommen werden. Ein Stipendium wird nicht auf einen Kurs gewährt, in welchem Du bei uns derzeit schon eingeschrieben bist.

Qualifizierungsgeld der Arbeitsagentur für Arbeitnehmende

Das Qualifizierungschancengesetz wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten zu fördern und somit den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen. Es soll besonders denen helfen, die ihre beruflichen Chancen durch Fortbildung und Schulung verbessern wollen, aber bislang keine Möglichkeit hatten, diese Weiterbildung selbst zu finanzieren.
Ein entsprechender Gutschein wird über die Arbeitsagentur ausgestellt. Das Qualifizierungsgeld beantragen Unternehmen für ihre Mitarbeiter selbst und erhalten, je nach Unternehmensgröße, Fortbildungen kostenlos oder anteilsmäßig erstattet. Auch die Lohnkosten werden während der fortbildenden Arbeitszeit erstattet!
Weitere Informationen

Bildungsurlaub

In manchen Bundesländern können sich Berufstätige für die Dauer der Fortbildung freistellen lassen. Hierzu musst Du Dich bei Deinem Bundesland informieren. Der Bildungsurlaub muss 3 Monate vor Start der Fortbildung beantragt werden.
Weitere Informationen

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Der Bildungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er ermöglicht es Dir, eine Weiterbildung oder Fortbildung zu absolvieren, ohne dass Du die Kosten komplett selbst tragen musst. Das Besondere daran: Der Gutschein deckt oft die gesamten Kosten für Deine Schulung oder Training. Damit kannst Du Dich in einem neuen Bereich fort- oder weiterbilden, Deine Qualifikationen erweitern und Deine Karrierechancen deutlich verbessern.
Die Agentur für Arbeit übernimmt somit für Arbeitssuchende, aber auch andere Personenkreise, vollständig die Kosten einer Weiterbildung, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Weitere Informationen
Finanzierungshilfen der Bundesländer.

Vereinzelte Bundesländer bieten Förderprogramme bzw. Finanzierungshilfen an, wobei die jeweiligen Ministerien zuständig sind. Etwaige Förderanträge sind damit ausschließlich beim jeweiligen Landesministerium zu stellen und noch vor Beginn der Weiterbildungsaufnahme bei uns.

Im Folgenden geben wir einen Einblick in mögliche Förderprogramme.
Für Bundesländer, die nicht aufgeführt sind, sind wir unter Umständen nicht berechtigt, eine Förderung anzunehmen, oder eine Förderung wird derzeit nicht angeboten.

Bayern

2.000 Euro Förderprämie erhalten diejenigen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Aufstiegsprüfung (gewerblich/kaufmännisch, öffentlicher Dienst, Land- oder Hauswirtschaft) erfolgreich abgeschlossen haben. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig, da potenzielle Begünstigte automatisch kontaktiert werden. Die Prüfung der Fortbildung muss dabei bei einer zuständigen Stelle in Bayern abgelegt worden sein. Zudem muss sich der Hauptwohnsitz oder der Ort der Beschäftigung in Bayern befinden.
Ansprechpartner: www.stmwi.bayern.de

Bremen

Du bist mit einer Prämienhöhe von 4.000 Euro förderfähig, sofern Du erfolgreich eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (nicht akademisch; gemäß AFBG) absolviert hast. Zudem muss Dein Hauptwohnsitz oder der Sitz der Beschäftigung seit min. 6 Monaten in Bremen liegen. Weiterhin muss die Abschlussprüfung nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein.
Ansprechpartner: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, anna.reiners@wah.bremen.de

Hamburg und Hessen

Alle Absolventen einer Aufstiegsprüfung (Meister) nach dem BBiG oder der HwO können eine Einmalprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Der Hauptwohnsitz oder Ort der Beschäftigung muss dabei in Hamburg bzw. Hessen liegen. Weiterhin muss die Prüfung in Hamburg bzw. Hessen abgelegt worden sein.
Ansprechpartner Hamburg: www.hwk-hamburg.de
Ansprechpartner Hessen: www.hihk.de

Hamburg

Sozialversicherungspflichtige Beschäftige werden mit bis zu 50% der Fortbildungskosten gefördert, sofern sie min. 15 Stunden pro Woche arbeiten, mehr als 450 Euro monatlich verdienen und in einem Unternehmen arbeiten, in welchem maximal 240 Beschäftigte tätig sind. Die Höhe der Förderung ist pro Jahr auf 750 Euro beschränkt. Förderungsfähig sind unsere Vollstudiengänge und Fokuskurse, sofern die Gesamtkosten mehr als 250 Euro betragen.

Ansprechpartner: www.weiterbildungsbonus.net

Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert werden Meister, die sich in ihre Handwerksrolle eintragen können (gemäß Anlage A und B1 Handwerksordnung). Von der Förderung ausgenommen sind Handwerksbetriebswirte, Meister und Techniker außerhalb des Handwerks und der Industrie. Für eine bestandene Meisterprüfung erhält der oder die Begünstige eine Prämie von 2.000 Euro, wobei diese spätestens 12 Monate nach bestandener Prüfung beantragt werden muss.
Ansprechpartner: www.hwk-omv.de

Nordrhein-Westfalen

Förderungsfähig sind alle unsere Kurse, die dem Erhalt der Beschäftigung und der beruflichen Weiterqualifizierung dienen. Gefördert werden Berufsrückkehrer (öffentlicher Dienst ausgenommen) und Beschäftigte, die in NRW in Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitenden arbeiten und deren Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (Einzelveranlagung; bei gemeinsamer Veranlagung jeweils das Doppelte) beträgt. Es können 50% der Kurskosten, max. jedoch 500 Euro, je Bildungsscheck beantragt werden.
Ansprechpartner: www.weiterbildungsberatung.nrw

Niedersachsen

Industrie- und Fachmeister im landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Bereich (Handwerk ausgenommen) oder im gewerblich-technischen Bereich können eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Diese Prämie muss bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen beantragt werden. Voraussetzungen: Die Meisterprüfung muss vollständig und nach dem 01.07.2020 abgeschlossen worden sein. Weiterhin muss sich der Hauptwohnsitz oder der Ort der Beschäftigung seit min. 6 Monaten in Niedersachsen befinden.
Ansprechpartner: beratung@nbank.de

Rheinland-Pfalz

Förderungsfähig sind alle unsere Kurse, sofern sie dem Erhalt der Beschäftigung in einem ausgeübten Beruf oder der Verbesserung der Fach- und/oder Sozialkompetenzen dienen. Gefördert werden diejenigen mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die ein Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (Einzelveranlagung; bei gemeinsamer Veranlagung das Doppelte) haben oder deren Jahreseinkommen weniger als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) beträgt, sofern die Kosten der Weiterbildung mehr als 1.000 Euro betragen. Von der Förderung ausgenommen sind Auszubildende, Gewerbetreibende, Freiberufliche, Studierende, Schüler, Selbstständige und unerwerbsfähige Personen. Die Förderung beträgt 50% für durchgeführte Kurse. Maximal werden 1.500 Euro pro Person und Weiterbildung im Jahr gefördert.
Ansprechpartner: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027

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Weiterhin gewährt Rheinland-Pfalz allen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Weiterbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen abgelegt haben. Dieser Aufstiegsbonus I beträgt 2.000 Euro. Hierfür muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz sein. Die Meisterprüfung muss zudem vor einer zuständigen Stelle des Landes Rheinland-Pfalz absolviert worden sein.
Ansprechpartner: www.pfalz.ihk24.de

Saarland

Einen Bonus von 1.000 Euro erhalten Absolventen einer Aufstiegsfortbildung im kaufmännischen und landwirtschaftlichen und im gewerblich-technischem Bereich, sofern der Abschluss dem Niveau DQR 6 oder 7 zugerechnet werden kann sowie staatlich geprüfte Techniker mit abgeschlossener Prüfung im Saarland. Der Antrag (1x pro Kalenderjahr) muss innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Weitere Voraussetzungen: Die Prüfung muss vor der HWK, IHK oder LWK des Saarlandes erfolgreich abgelegt worden sein. Zudem muss sich der Hauptwohnsitz oder der Sitz der Beschäftigung zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung bzw. zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland befunden haben.
Ansprechpartner: www.saarland.de

Sachsen

Das Land Sachsen fördert mit bis zu 50% der Kurskosten Arbeitnehmer und Beschäftigte bis zu einem Einkommen (brutto) von 3.300 Euro. Geringfügig Beschäftigte erhalten 80% der Kurskosten, sofern ihr Entgelt 450 Euro monatlich nicht übersteigt. Der Hauptwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Förderfähig sind alle unsere Kurse, sofern sie der beruflichen Weiterbildung dienen bzw. die Chance auf eine Beschäftigung erhöhen. Voraussetzung weiterhin ist, dass die Kosten der Fortbildung min. 1.000 Euro betragen.
Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de

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Den Meisterbonus-Sachsen erhalten Industriemeister, Handwerksmeister, Fachmeister und Meister aus grünen Berufen, sofern ihre Meisterprüfung vor einer zuständigen Stelle des Landes Sachsen abgelegt wurde. Der Hauptwohnsitz oder Ort der Beschäftigung muss sich ebenfalls in Sachsen befinden bzw. zur Zeit der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Prüfungsergebnisfeststellung befunden haben. Die Prämie beträgt 1.000 Euro.
Ansprechpartner: www.leipzig.ihk.de

Sachsen-Anhalt

Gefördert werden Arbeitslose (ohne Leistungsanspruch nach SGB II / III), volljährige Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis, volljährige Schüler in einer Berufsausbildung an Berufsfachschulen sowie Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt unter 4.575 Euro pro Monat. Der Zuschuss beträgt 60 bis 90%, je nach Art und Höhe des Einkommens. Förderfähig sind alle unsere Kurse, sofern sie eine berufliche Weiterbildung (Kurskosten min. ab 1.000 Euro) darstellen oder zum Erhalt einer Zusatzqualifikation (Kurskosten min. ab 500 Euro) dienen.
Ansprechpartner: www.ib-sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können die Kosten einer beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte mit Arbeitsort in Schleswig-Holstein bezuschusst werden. Dies bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich zu sichern. Nicht antragsberechtigt sind Auszubildende und Selbstständige.

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Seminarkosten für die berufliche Weiterbildung gefördert. Bei Fernunterricht ist eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erforderlich.

Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin zu tragen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht förderfähig.
Ansprechpartner: serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal

Thüringen

Das Land Thüringen fördert mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, deren Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (Einzelveranlagung; bei gemeinsamer Veranlagung das Doppelte) liegt und die in Thüringen ansässigen Unternehmen arbeiten. Förderungsfähig sind alle unsere Kurse, der beruflichen Ausübung/Fortbildung der aktuellen beruflichen Tätigkeit dienen.
Ansprechpartner: www.gfaw-thueringen.de

Bildungskarenz und weitere Finanzierungshilfen Österreich.

Die Bildungskarenz ist eine Regelung, die es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich weiterzubilden. Während dieser Zeit erhalten sie vom Arbeitsmarktservice (AMS) das sogenannte Weiterbildungsgeld, das in der Höhe des Arbeitslosengeldes liegt.
Informiere Dich beim AMS über Förderungsmöglichkeiten Deines Bundeslandes in Österreich.
Nach Klick auf Dein jeweiliges Bundesland bekommst Du in Form einer Abfrage letztlich Informationen darüber, ob ein Leistungsanspruch besteht und in welcher Höhe.
Vorabinformationen zur Bildungskarenz findest Du bei uns.

Förderungen Weiterbildung Österreich
Steuerliche Absetzbarkeit in Österreich.

Absetzbarkeit als Werbungskosten

In Österreich können Weiterbildungskosten grundsätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Das bedeutet, dass die Weiterbildung mit dem aktuellen Beruf in Zusammenhang stehen muss.

Beruflicher Zusammenhang

Die Weiterbildung muss dazu dienen, die beruflichen Fähigkeiten zu erweitern oder zu vertiefen, um die Berufsaussichten zu verbessern. Dies ist der entscheidende Punkt, um die Absetzbarkeit zu gewährleisten.
Beispiel: Eine Fortbildung im Bereich Marketing ist absetzbar, wenn sie mit der Tätigkeit als Marketing-Manager zu tun hat. Ein Kurs im Bereich „E-Commerce“ kann abgesetzt werden, wenn du im entsprechenden Bereich tätig bist.

Abzugsfähige Kosten

Zu den abzugsfähigen Kosten gehören:

  • Kursgebühren (z. B. für Seminare, Fernstudien oder Online-Weiterbildung)
  • Reise- und Übernachtungskosten, falls die Weiterbildung außerhalb des Wohnorts stattfindet
  • Fachliteratur und Arbeitsmaterialien, die für den Kurs benötigt werden
  • Teilnahmegebühren an Prüfungen, falls zutreffend
  • Kosten für Online-Tools oder Software, die im Rahmen der Weiterbildung genutzt werden

Keine Absetzbarkeit bei privaten Kursen

Kurse, die nicht berufsbezogen sind oder privaten Interessen dienen (z. B. Hobbykurse), können nicht abgesetzt werden. Die Weiterbildung muss eindeutig der beruflichen Qualifikation oder Karriereförderung dienen.

Absetzung in der Steuererklärung

Die Weiterbildungskosten müssen in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten eingetragen werden.
Im Formular E1 (Einkommensteuererklärung) werden die Werbungskosten im Anlage N (für nichtselbständige Einkünfte) angegeben.
Weiterbildungskosten gehören hier unter den Punkt „Sonstige Werbungskosten“.

Nachweise und Belege

Du solltest alle Belege und Rechnungen im Zusammenhang mit der Weiterbildung aufbewahren, um sie bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können. Es kann auch erforderlich sein, den beruflichen Zusammenhang der Weiterbildung darzulegen. Dazu kann es hilfreich sein, eine bestätigte Notwendigkeit der Weiterbildung durch den Arbeitgeber oder eine selbst verfasste Erklärung beizufügen.

Vollständige Absetzbarkeit

Wenn die Weiterbildung direkt mit Deinem Beruf zusammenhängt, können die gesamten Kosten abgesetzt werden. In manchen Fällen muss jedoch der private Anteil (z. B. bei gemischten Kursen) getrennt berechnet und der steuerlichen Absetzung nicht zugrunde gelegt werden.

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Absetzbarkeit ohne direkten beruflichen Zusammenhang

In Österreich kannst Du Weiterbildungskosten steuerlich absetzen, wenn sie beruflich bedingt sind. Sollte die Weiterbildung nicht direkt mit Deinem aktuellen Beruf zusammenhängen, können die Kosten dennoch anteilig abgesetzt werden.
Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt davon ab, wie relevant die Weiterbildung für Deinen Beruf ist.

Berechnung der anteiligen Absetzbarkeit

Wenn der berufliche Nutzen der Weiterbildung nicht vollständig nachgewiesen werden kann, wird der Anteil geschätzt, der für Deinen aktuellen oder zukünftigen Beruf von Nutzen ist.
Typischerweise erfolgt die anteilige Absetzung dann in einem Bereich von 50% bis 75% der Gesamtkosten, je nach Einschätzung des beruflichen Nutzens.
Beispiel:

Du belegst einen Projektmanagement-Kurs für 1.000 Euro, aber dieser Kurs hat nur teilweise Bezug zu Deinem aktuellen Beruf. In diesem Fall kannst Du je nach Nützlichkeit für Deine berufliche Weiterentwicklung zwischen 50% und 75% der Kosten absetzen.
Bei einer 50%-Absetzung wären das 500 Euro der Kursgebühren, bei einer 75%-Absetzung wären es 750 Euro.

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