Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungen (Deutschland)
Wusstest Du, dass Du die Kosten dieser Weiterbildung in Deutschland in vielen Fällen steuerlich geltend machen kannst?
Je nach beruflicher Situation erfolgt die Absetzung als Werbungskosten (oder in bestimmten Fällen als Sonderausgaben) (Österreich ähnlich, siehe hier).
Das bedeutet: Du kannst Deine Weiterbildungskosten in der Steuererklärung angeben und dadurch Deine Steuerlast reduzieren.
1. Vollständige Absetzbarkeit als Werbungskosten
Weiterbildungskosten können in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht.
Das gilt insbesondere, wenn die Weiterbildung:
- Deine aktuellen beruflichen Fähigkeiten erweitert
- Dich im ausgeübten Beruf weiterqualifiziert
- oder auf eine berufliche Entwicklung vorbereitet
Beispiele:
- Marketing-Manager: Weiterbildung im Content Marketing
- Bürokaufmann: SEO- oder Online-Marketing-Kurs
- Fachkraft im Handwerk: Digitalisierung oder Online-Vertrieb
2. Welche Kosten absetzbar sind
Absetzbar sind u. a.:
- Kursgebühren
- Fachliteratur und Lernmaterialien
- Prüfungsgebühren
- Reise- und Übernachtungskosten (bei Präsenzveranstaltungen)
- ggf. anteilige Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Software)
Die Kosten werden zunächst selbst bezahlt und anschließend in der Steuererklärung berücksichtigt.
3. Mehrere Weiterbildungen pro Jahr möglich
Du kannst mehrere Weiterbildungen pro Jahr gleichzeitig absetzen.
Es gibt keine Begrenzung auf nur einen Kurs.
Entscheidend ist, dass jede Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat.
4. Eintrag in der Steuererklärung
Die Kosten werden in der Regel in der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) eingetragen:
- Bereich: Werbungskosten
- Unterpunkt: Fort- und Weiterbildungskosten
- Zeile: Meist Zeile 63
5. Beruflicher Zusammenhang ist entscheidend
Das Finanzamt prüft, ob die Weiterbildung beruflich veranlasst ist.
Je klarer der Bezug zum Beruf, desto einfacher die Anerkennung.
In Einzelfällen kann eine kurze Begründung oder ein Nachweis (z. B. Kursbeschreibung oder Arbeitgeberbestätigung) hilfreich sein.
6. Teilweise Absetzbarkeit (nur in Ausnahmefällen)
Wenn eine Weiterbildung nur teilweise beruflich genutzt wird, kann theoretisch ein anteiliger Abzug erfolgen.
Beispiel:
- 50 % berufliche Nutzung → 50 % der Kosten absetzbar
In der Praxis wird jedoch meist eine plausible, nachvollziehbare berufliche Einordnung verlangt.
7. Wichtig zu wissen
- Werbungskosten senken Dein zu versteuerndes Einkommen
- Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab
- Eine 100 % Rückerstattung der Kurskosten gibt es nicht, sondern eine Steuerentlastung
Weitere Förderungsmöglichkeiten, z.B. die Bezahlung durch Deinen Arbeitgeber, Kostenübernahme durch den Berufsförderungsdienst BFD für Soldat:innen, Bildungsgutscheine der Bundesländer, Rabatte von uns und weitere mehr findest Du in unserem Förderbereich.



